Leistungen
Alles aus einer Hand
Mit unserem erfahrenem Team bieten wir Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum in allen Belangen der Wirtschaftsprüfung.
Alles unter einem Dach. Alles aus einer Hand.
Jahresabschlussprüfung
Die Pflicht zur Prüfung von Jahresabschlüssen ist gesetzlich geregelt; grundsätzlich
sind Unternehmen bestimmter Rechtsform und Größe verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Aber auch nicht gesetzlich verpflichtete Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
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Gutachten/Unternehmensbewertungen
Im Rahmen einer Transaktionsberatung bieten wir Ihnen einen auf Ihre Vorstellungen angepasste Unternehmensbetrachtung (Due Diligence) bzw. eine Bewertung des Bewertungsobjektes nach den einschlägigen Vorgaben unseres Berufsstandes (IDW S1). Gerne auch eine Stellungnahme zur Angemessenheit des aufgerufenen Kaufpreises (Fairness Opinion).
Wir bewerten als Berater, Prüfer, neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter.
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Prozessberatung/-prüfung
Basis jeder Abschlussprüfung ist ein risikoorientierter Prüfungsansatz. Grundlage für eine ordnungsgemäße Durchführung der Jahresabschlussprüfung ist die Kenntnis und das Verständnis für Ihr Unternehmen und die Branche. Grundsätzlich spiegelt sich die Effizienz und Produktivität des Unternehmens in den implementierten Prozessen wider.
Wir unterstützen Sie gerne durch eine Prüfung der Prozesslandschaft bzw. helfen Ihnen auch bei der Implementierung bzw. Dokumentation dieser Prozesse.
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Betriebswirtschaftliche Beratung
Unser erfahrenes Team berät Sie unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten und erarbeitet für Sie individuelle Lösungen, deren Umsetzung Ihr Unternehmen zum Erfolg führen wird.
Kompetente betriebswirtschaftliche Beratung zeichnet sich durch eine rasche Identifikation, eine klare Definition und eine detaillierte Analyse von Problembereichen aus. Unser erfahrenes Team erarbeitet für Sie unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten individuelle Lösungen, deren Umsetzung Ihr Unternehmen zum Erfolg führen wird.
Ein starker Wettbewerb erfordert von allen Marktteilnehmern die Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Prinzipien.
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MaBV Prüfungen
Nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) haben Immobilienmakler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter, Darlehensvermittler und Bauträger Ihre Tätigkeit jährlich durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und einen entsprechenden Bericht bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns diesbezüglich kontaktieren.
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Sonderprüfungen
Neben gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen gibt es eine
Vielzahl weiterer (zum Teil gesetzlich normierter) Prüfungen, die aus besonderem Anlass durchzuführen sind. Beispiele hierfür wären die Prüfung von Prospekten, die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG), Gründungs- und Sacheinlageprüfungen bei Kapitalgesellschaften, usw.
Wir unterstützen Sie hierbei gerne, bitte sprechen Sie uns an.
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