Leistungen

Jahresabschlussprüfung

Die Pflicht zur Prüfung von Jahresabschlüssen ist gesetzlich geregelt; grundsätzlich
sind Unternehmen bestimmter Rechtsform und Größe verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Aber auch nicht gesetzlich verpflichtete Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Durch die Prüfung Ihres Jahresabschlusses wollen wir Ihnen nicht ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung verhelfen sondern vielmehr durch Risikoanalyse, -identifikation und darauf aufbauende Prüfungshandlungen Risiken und Potentiale im Unternehmen analysieren und Ihnen so auch Mehrwerte verschaffen.