Leistungen

MaBV Prüfungen

Nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) haben Immobilienmakler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter, Darlehensvermittler und Bauträger Ihre Tätigkeit jährlich durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und einen entsprechenden Bericht bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns diesbezüglich kontaktieren.