Leistungen

Sonderprüfungen

Neben gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen gibt es eine
Vielzahl weiterer (zum Teil gesetzlich normierter) Prüfungen, die aus besonderem Anlass durchzuführen sind. Beispiele hierfür wären die Prüfung von Prospekten, die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG), Gründungs- und Sacheinlageprüfungen bei Kapitalgesellschaften, usw.
Wir unterstützen Sie hierbei gerne, bitte sprechen Sie uns an.