Leistungen

Jahresabschlussprüfung

Die Pflicht zur Prüfung von Jahresabschlüssen ist gesetzlich geregelt; grundsätzlich
sind Unternehmen bestimmter Rechtsform und Größe verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Aber auch nicht gesetzlich verpflichtete Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Durch die Prüfung Ihres Jahresabschlusses wollen wir Ihnen nicht ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung verhelfen sondern vielmehr durch Risikoanalyse, -identifikation und darauf aufbauende Prüfungshandlungen Risiken und Potentiale im Unternehmen analysieren und Ihnen so auch Mehrwerte verschaffen.

Leistungen

Gutachten/Unternehmensbewertungen

Im Rahmen einer Transaktionsberatung bieten wir Ihnen einen auf Ihre Vorstellungen angepasste Unternehmensbetrachtung (Due Diligence) bzw. eine Bewertung des Bewertungsobjektes nach den einschlägigen Vorgaben unseres Berufsstandes (IDW S1). Gerne auch eine Stellungnahme zur Angemessenheit des aufgerufenen Kaufpreises (Fairness Opinion).
Wir bewerten als Berater, Prüfer, neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter.

Leistungen

Prozessberatung/-prüfung

Basis jeder Abschlussprüfung ist ein risikoorientierter Prüfungsansatz. Grundlage für eine ordnungsgemäße Durchführung der Jahresabschlussprüfung ist die Kenntnis und das Verständnis für Ihr Unternehmen und die Branche. Grundsätzlich spiegelt sich die Effizienz und Produktivität des Unternehmens in den implementierten Prozessen wider.
Wir unterstützen Sie gerne durch eine Prüfung der Prozesslandschaft bzw. helfen Ihnen auch bei der Implementierung bzw. Dokumentation dieser Prozesse.

Leistungen

Betriebswirtschaftliche Beratung

Unser erfahrenes Team berät Sie unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten und erarbeitet für Sie individuelle Lösungen, deren Umsetzung Ihr Unternehmen zum Erfolg führen wird.

Kompetente betriebswirtschaftliche Beratung zeichnet sich durch eine rasche Identifikation, eine klare Definition und eine detaillierte Analyse von Problembereichen aus. Unser erfahrenes Team erarbeitet für Sie unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten individuelle Lösungen, deren Umsetzung Ihr Unternehmen zum Erfolg führen wird.

Ein starker Wettbewerb erfordert von allen Marktteilnehmern die Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Prinzipien.

WIR STEHEN IHNEN BEI DER BEURTEILUNG IHRER WIRTSCHAFTLICHEN PROBLEME ZUR SEITE:

Planen Sie gemeinsam mit uns Ihre grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen und finden Sie so die vorteilhafteste Lösung für Ihr Unternehmen.

Die nachhaltige Optimierung Ihres Unternehmenserfolgs bedarf zukunftsorientierter Instrumente und einer vorausschauenden Planung aller Belange des Unternehmens.

IM RAHMEN DER BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN BERATUNG BIETEN WIR IHNEN FOLGENDE LEISTUNGEN AN:
  • Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung
  • Beratung bei Kalkulationsfragen
  • Erarbeitung von Strategien und Geschäftsplänen
  • Budgetierung mit Soll-Ist-Vergleichen
  • Erstellung und Adaptierung von Businessplänen
  • Consulting bei Outsourcing-Vorhaben
  • Projektmanagement
  • Organisationsberatung
  • Unternehmensplanung: Strategische Vergleichs- und Planungsrechnungen in Zusammenhang mit Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen, mit Vermögensveranlagungen und der Personaleinstellung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung in Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen und Vermögensveranlagungen
  • Break-Even-Berechnung
  • Bilanz- und Erfolgsanalysen
  • Erstellung von Existenzgründungsgutachten

Leistungen

MaBV Prüfungen

Nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) haben Immobilienmakler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter, Darlehensvermittler und Bauträger Ihre Tätigkeit jährlich durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und einen entsprechenden Bericht bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns diesbezüglich kontaktieren.

Leistungen

Sonderprüfungen

Neben gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen gibt es eine
Vielzahl weiterer (zum Teil gesetzlich normierter) Prüfungen, die aus besonderem Anlass durchzuführen sind. Beispiele hierfür wären die Prüfung von Prospekten, die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG), Gründungs- und Sacheinlageprüfungen bei Kapitalgesellschaften, usw.
Wir unterstützen Sie hierbei gerne, bitte sprechen Sie uns an.