Mit dem Gesetz zur Regelung des allg. Mindestlohns (MiLoG) vom 11.08.2014 hat die Bundesregierung einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde ab dem 01.01.2015 eingeführt.
Mit nachfolgendem Denkzettel wollen wir für Sie die wesentlichen Punkte des Mindestlohns darstellen.
Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Arbeitshilfen zur Stundenaufzeichnung.
Aktualisierung, Mai 2015:
Aufgrund der bislang nicht eindeutigen Formulierungen hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten möchten wir unseren „Denkzettel“ zum
Mindestlohn vom Dezember 2014 wie folgt konkretisieren:
Die Staatssekretärin des Bundesarbeitsministeriums Anette Kramme (SPD) hat in einem Schreiben an den Bund der Selbständigen Deutschland
(BDS Deutschland) klargestellt:
„Es ist lediglich erforderlich, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Die konkrete Dauer und Lage der jeweiligen Pausen müssen nicht aufgezeichnet werden. […] Für die Aufzeichnung bestehen keine besonderen Form-Vorschriften, handschriftliche Aufzeichnungen genügen. Unterschriften des Arbeitgebers und Arbeitnehmers sind [auf den Stundenaufzeichnungen] nicht erforderlich. Und […] kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit auch von dem Arbeitnehmer aufzeichnen lassen, wobei er natürlich für die Richtigkeit der Aufzeichnungen verantwortlich bleibt.“
Quelle: Verlautbarung BDS Netzwerk: „Arbeitsministerin präzisiert Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn, BDSNEWS vom 21.04.2015
Anleitung_Arbeitszeiterfassung.pdf
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